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22.12.20 –
Medienöffentlichkeit bei Stadtverordneten- und Ausschusssitzungen
(Ergänzung am Ende dieses Beitrages)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Überarbeitung der Geschäftsordnung mit dem Ziel, Live-Stream Übertragungen der Stadtverordnetenversammlung unter Beachtung der einschlägigen Regelungen (u.a. Datenschutz) zu ermöglichen.
Zur Vorbereitung und Umsetzung werden sowohl der Ältestenrat als auch der Hauptausschuss beteiligt, damit ab 2021 diese Möglichkeit realisiert werden kann.
Begründung: Transparenz ist wichtig für eine lebendige Demokratie und kann das Verständnis für getroffene Entscheidungen fördern. Aus diesem Grund sind Sitzungen in der Regel öffentlich. Informationen zu den Sitzungen leicht zugänglich zu machen und (auch) über die Kanäle, die deren individuellen Bedürfnissen entsprechen, ist mit den Möglichkeiten „neuer Medien“ besser umsetzbar. Auch wegen der Einschränkungen im Zusammenhang mit den Bestimmungen zum Umgang mit der Coronapandemie ist hier Eile geboten. Im Übrigen wird verwiesen auf:
„Hessischer Städtetag Informationen 10-11/2020 „Rechtliche Maßgaben zum Live-Stream der Stadtverordnetenversammlung Seite 10ff.“
Weitere Begründung mündlich in den Sitzungen.
ERGÄNZUNG (22.12.): Im Hauptausschuss wurde der Antrag nur mit 1 JA-Stimme (natürlich die eigene Grüne Stimme) unterstützt und mehrheitlich also deutlich abgelehnt. Zu Beginn der Stadtverordnetensitzung haben wir dann den Antrag zurück gezogen. Damit blieb dem Parlament eine Debatte erspart; der Antrag hätte nach der Empfehlung aus dem Hauptausschuss auch keine Chance auf eine Mehrheit gehabt. Gerne erläutern wir dieses Vorgehen - einfach eine Mail schicken...
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