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Schuetzenhaus Großseelheim

30.04.21Reiner Nau

Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 17.5.21:

Schallschutztechnische Maßnahmen am Schützenhaus Grossseelheim


Vorbem.: Mit Unterzeichnung des Pachtvertrages in 2015 wurden verschiedene notwendige Dinge geregelt. U.a. sollte nach Abschluss der Lärmschutzarbeiten am Schützenhaus der Schützenverein ein Erbbaurecht-Vertrag über 99 Jahre mit einem symbolischen Betrag von 1 Euro pro Monat auf diesem städtischen Grundstück erhalten. Ferner wurde im HH-Plan 2020 ein Investitionszuschuss in Höhe von 2.000EUR nach einem Förderantrag eingeplant. Hierzu frage ich:
1. Wofür ist der Investitionszuschuss laut HH-Plan 2020 vorgesehen und ist die zugrunde liegende Baumaßnahme abgeschlossen?

2. Sind die laut TA Lärm vorgeschriebenen Baumaßnahmen abgeschlossen und ist die Einhaltung aller im Bauantrag vorgesehenen Maßnahmen sichergestellt?

3. Wie ist der vertragliche Sachstand und sind Ausgleichs- incl. Pflegemaßnahmen geregelt?

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