08.07.20 –
In dem Artikel der Oberhessischen Presse vom 7.7.20 "Zweckverband baut vor - Geld fließt vor allem in die Brunnen: Zweckverband verbaut Millionenbeträge, um Wasserversorgung beim A-49-Weiterbau abzusichern" werde ich ja erwähnt mit dem Hinweis auf eine "befürchtete Wasserpreiserhöhung". Naja: die Zusatzkosten in Höhe mehrerer Millionen Euro für den ZMW sind natürlich schon "eingepreist" - die Ersatzwassermaßnahmen sind ja schon im Gange. Entweder wurden andere notwendige Investitionen zurückgestellt, oder der Wasserpreis hätte gesenkt werden müssen, da der ZMW ja keine Gewinne machen darf. Also die durch den Autobahnbau A 49 bedingten Kosten, die der ZMW in Millionenhöhe alleine trägt, sind schon auf den Wasserpreis umgelegt. Das ist ein "sachfremder" Kostenfaktor der Trinkwassergebühr! Da kann man sich nun herumreden wie man will. Die Fakten gehören auf den Tisch - auch wenn es manchen nicht passt!
Dem Artikel liegt die Beantwortung meiner "Kleinen Anfrage" im Kreistag zugrunde.
Die Frage lautet: "Welche Sicherungsmaßnahmen sind (mit Angabe der Kosten und Kostenverteilung) erforderlich, um den erheblichen Risikozuwachs für die Trinkwasserversorgung durch den geplanten Bau der A 49 durch eine Ersatzwassergestellung zu minimieren?"
Und trotz dieser Maßnahmen kann ein worst-case-Risiko letztlich nicht ausgeschlossen werden! So die Aussage des ZMW.
Und ich füge hinzu: noch nicht einmal das worst-case-Risiko wird bemüht werden müssen, da jetzt schon klar ist: die sogenannten Sicherungsmaßnahmen für das Trinkwasser sind zumindest in einem Punkt grob fahrlässig! Es soll nämlich das "verschmutzte Oberflächenwasser" von der A 49 gesammelt und in einer Leitung "abgeführt" werden, um dann doch gesammelt und konzentriert in die "Klein" vor deren Einmündung in die Ohm eingeleitet werden. Und in welcher Trinkwasserschutzzone liegt die Einleitestelle? Man glaubt es kaum: das ist innerhalb der Trinkwasserschutzzone II vorgesehen, quasi neben den Brunnen der Nordwestkette des Wasserwerkes Stadtallendorf.
(Reiner Nau)
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