28.01.21 –
Wir setzen uns auch weiterhin für die erneuerbaren Energien ein. Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft und Biogas sind da besonders im Fokus. Kirchhain konnte erstmals im Jahr 2017 seinen Stromverbrauch in Höhe von 58 Mio. kWh zu 100 % aus den erneuerbaren Energien decken. Wo möglich und wirtschaftlich tragbar, unterstützen wir auch die Etablierung von Nahwärmenetzen.
Auch das Thema Lärmschutz ist für unsere Stadt von Bedeutung. Hier hat der von den Fachbehörden beim Regierungspräsidenten vorgelegte Lärmaktionsplan deutlich auf die Bereiche in der Stadt hingewiesen, die besonders vom Lärm betroffen sind. Wir unterstützen die Analyse der Daten und die Erstellung von Konzepten, um hier zu einer Verbesserung der Situation für die Anwohner zu kommen. Unsere Ziele: Erhaltung der Artenvielfalt bei Tieren und Pflanzen, Erhaltung natürlicher Lebensräume wie Wiesen, Auen, Heckenstrukturen, Wasserläufen usw., Entwicklung von umwelt- und klimaschonender Pflegemethoden, Vermeidung von Umweltschäden, Erhaltung einer lebenswerten und gesunden Umgebung für den Menschen. Dies schließt die Förderung von Fassadenbegrünung ebenso ein wie eine Fortführung von „Kirchhain blüht“ in den Stadtteilen aber auch im Außenbereich (z.B. entlang des Skulpturenpfades) und der Pflege der Obstbäume und der Streuobstwiesen.
Auf Grund der Trockenheit in den letzten Jahren und der vermehrten Förderung von Trinkwasser stellt sich die Frage, ob wir in Zukunft noch ausreichend Trinkwasser haben werden. Viele Bäche sind bereits trocken und neuere Untersuchungen zeigen, dass auch der Grundwasserspiegel, sogar in den tieferen Schichten, sinkt. Hierbei geht es um Nachhaltigkeit für unsere Kinder und Enkel. Es sollte nur so viel Wasser entnommen werden, wie sich auch wieder neu bilden kann. Die Stadt Kirchhain ist hier mit dem Wasserwerk Wohratal in besonderer Weise betroffen. Die Fördermengen wurden in den letzten Jahren von 7,0 Mio. Kubikmeter in 2015 auf 9,5 Mio. Kubikmeter in 2019 erhöht. Zur Grundwasserneubildung ist „schnelle“ Regenwasserabführung zu vermeiden. Inner- wie außerhalb der Bebauung ist dies durch Schaffung von Retentionsräumen und Versickerung u.a. baurechtlich sicherzustellen.
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